Kreismusikschule Birkenfeld e.V.

Musik macht Freu(n)de

Unterrichtsentgelte der Kreismusikschule Birkenfeld e.V. ab 01.04.2024


Die Unterrichtsentgelte beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche. Ferien- und
Feiertagsregelungen der allgemeinbildenden Schulen gelten auch für die Musikschule.


Musikalische Früherziehung/Musikalische Grundausbildung
:       22,50 €


Gruppenunterricht
Große Gruppe 3-4 Pers. 45 Minuten:      33,50 €
Große Gruppe 3-4 Pers. 60 Minuten:      44,70 €
Kleine Gruppe 2 Pers. 30 Minuten:         35,70 €
Kleine Gruppe 2 Pers. 45 Minuten:         49,20 €
Kleine Gruppe 2 Pers. 60 Minuten:         71,40 €


Kombiunterricht
2 Pers. 30 Minuten + 1 Pers. 15 Minuten:      62,10 €


Einzelunterricht
30 Minuten:      52,80 €
45 Minuten:      75,80 €
60 Minuten:      99,80 €


Wertmarken für 10 Unterrichtseinheiten (nur für Erwachsene)

30 Minuten:      180,00 €
45 Minuten:      260,00 €


Eine Ermäßigung der Entgelte wird auf Antrag gewährt:
- bei Unterricht von Geschwistern
- aus sozialen Gründen
- bei Unterricht in mehreren Hauptfächern
- bei Mitgliedschaft im Verein
- aus Gründen der Begabtenförderung


Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Entgelte erhoben, sofern der/die Teilnehmende bei der
Kreismusikschule Birkenfeld e.V. angemeldet ist.


Die (kostenpflichtige) Probezeit beträgt 3 Monate ab Vertragsbeginn. In dieser Zeit besteht ein
besonderes Recht auf Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende.
Danach ist eine Abmeldung nur noch zum 1. April und zum 1. September möglich und muss
mindestens einen Monat vorher der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.
Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur in besonderen Fällen berücksichtigt
werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


 


Die  Unterrichtsgebühren  sind  Jahresgebühren  und  beziehen  sich  auf 

1  Schuljahr  (1.9. -31.8.). Sie sind in 12 Raten jeweils zum 1. eines Monats fällig. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche.

Eine Ermäßigung der Gebühren oder Erlass wird auf Antrag gewährt bei:

  • Unterrichtung von Geschwistern
  • Familienermäßigung 
  • aus sozialen Gründen
  • bei Unterricht in mehreren Hauptfächern
  • Vereinsrabatt für Musikvereine (nur bei Gruppenunterricht)

Die  Gebühren  können  auch  aus  Gründen  der  Begabtenförderung  ermäßigt  oder  erlassen werden. Eine  Entscheidung  darüber  trifft die Musikschulleitung, sowie  der  Vorstand  der  Kreismusikschule.  Anmeldungen  sind aus verwaltungstechnischen Gründen nur noch bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bankeinzug möglich.



 

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