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KREIS -
MUSIKSCHULE BIRKENFELD E.V. |
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Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden die Gebühren nach der Gebührenverordnung für die Kreismusikschule Birkenfeld e.V. erhoben. Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfachunterricht ist. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
Unterrichtsart und Gebühren
| Gruppenunterricht | |||
| 60 Min. | Große Gruppen (3-5 Schüler) | 462,00 € | (monatlich 38,50 €) |
| Gruppenunterricht | |||
| 45 Min. | Große Gruppen (3-5 Schüler) | 354,00 € | (monatlich 29,50 €) |
| Kleine Gruppen (2 Schüler) | 510,00 € | (monatlich 42,50 €) | |
| Gruppenunterricht | |||
| 30 Min. | Kleine Gruppen (2 Schüler) | 378,00 € | (monatlich 31,50 €) |
| Einzelunterricht | |||
| 45 Min. | Blas-, Tasten-, Zupf- und Streichinstrumente | 798,00 € | (monatlich 66,50 €) |
| Einzelunterricht | |||
| 30 Min. | Blas-, Tasten-, Zupf- und Streichinstrumente | 570,00 € | (monatlich 47,50 €) |
| Musikalische Früherziehung | 270,00 € | (monatlich 22,50 €) | |
| Musikalische Grundausbildung | 270,00 € | (monatlich 22,50 €) | |
| Kinder-Chor | 36,00 € | (monatlich 3,00 €) | |
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf 1 Schuljahr (1.9. - 31.8.). Sie sind in 12 Raten jeweils zum 10. eines Monats fällig. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche.
Eine Ermäßigung der Gebühren oder Erlass wird auf Antrag gewährt.
bei Unterrichtung von Geschwistern
aus sozialen Gründen
bei Unterricht in mehreren Hauptfächern
Vereinsrabatt für Musikvereine (nur bei Gruppenunterricht)
Die Gebühren können auch aus Gründen der Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Vorstand der Kreismusikschule.
Anmeldungen sind aus verwaltungstechnischen Gründen nur noch möglich bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bankeinzug.
Abmeldung
Eine Abmeldung des Schülers kann
grundsätzlich nur zum 1. April und 1. September erfolgen und muss mindestens 1 Monat
vorher schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.
Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur in besonders begründeten
Einzelfällen berücksichtigt werden und sind ebenfalls schriftlich bei der
Geschäftsstelle zu beantragen.
Während der gebührenpflichtigen Probezeit (3 Monate ab Vertragsbeginn) besteht ein
besonderes Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende.
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