KREIS - MUSIKSCHULE BIRKENFELD E.V.
 

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Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden die Gebühren nach der Gebührenverordnung für die Kreismusikschule Birkenfeld e.V. erhoben. Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Hauptfachunterricht ist. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.

Unterrichtsart und Gebühren

Gruppenunterricht

60 Min. Große Gruppen (3-5 Schüler) 462,00 €

(monatlich 38,50 €)

Gruppenunterricht
45 Min. Große Gruppen (3-5 Schüler)      354,00 € (monatlich 29,50 €)
Kleine Gruppen (2 Schüler) 510,00 € (monatlich 42,50 €)

Gruppenunterricht

30 Min. Kleine Gruppen (2 Schüler) 378,00 €

(monatlich 31,50 €)

Einzelunterricht

45 Min. Blas-, Tasten-, Zupf- und Streichinstrumente 798,00 € (monatlich 66,50 €)
Einzelunterricht
30 Min. Blas-, Tasten-, Zupf- und Streichinstrumente 570,00 € (monatlich 47,50 €)
Musikalische Früherziehung                        270,00 € (monatlich 22,50 €)
Musikalische Grundausbildung 270,00 € (monatlich 22,50 €)
Kinder-Chor    36,00 €  (monatlich   3,00 €)

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf 1 Schuljahr (1.9. - 31.8.). Sie sind in 12 Raten jeweils zum 10. eines Monats fällig. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtsstunde pro Woche.

Eine Ermäßigung der Gebühren oder Erlass wird auf Antrag gewährt.

  1. bei Unterrichtung von Geschwistern
  2. aus sozialen Gründen
  3. bei Unterricht in mehreren Hauptfächern
  4. Vereinsrabatt für Musikvereine (nur bei Gruppenunterricht)

Die Gebühren können auch aus Gründen der Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Vorstand der Kreismusikschule.

Anmeldungen sind aus verwaltungstechnischen Gründen nur noch möglich bei gleichzeitiger Ermächtigung zum Bankeinzug.

Abmeldung

Eine Abmeldung des Schülers kann grundsätzlich nur zum 1. April und 1. September erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.
Abmeldungen während des laufenden Schuljahres können nur in besonders begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden und sind ebenfalls schriftlich bei der Geschäftsstelle zu beantragen.
Während der gebührenpflichtigen Probezeit (3 Monate ab Vertragsbeginn) besteht ein besonderes Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende.

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